24 Stundenpflege –Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die Pflege eines geliebten Menschen ist weit mehr als nur eine tägliche Aufgabe – sie ist Ausdruck von Verantwortung, Nähe und Fürsorge. Viele Angehörige leisten jeden Tag Beeindruckendes: Sie begleiten, unterstützen, organisieren und schenken Sicherheit in einer Lebensphase, die häufig von Unsicherheit und gesundheitlichen Herausforderungen geprägt ist.
Damit Pflegebedürftige auch zuhause optimal versorgt werden und Angehörige nicht alleine mit den täglichen Anforderungen bleiben, hat der Gesetzgeber die regelmäßige Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI eingeführt.
Dieses verpflichtende Beratungsgespräch dient nicht der Kontrolle, sondern vor allem der Unterstützung, Entlastung und Sicherstellung einer guten häuslichen Versorgung. Unsere erfahrenen Pflegeberater stehen Ihnen dabei mit Fachwissen, Verständnis und Menschlichkeit zur Seite.
Was ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und überwiegend zuhause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen versorgt werden.
Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege langfristig sicherzustellen und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen.
Gerade in der häuslichen Pflege entstehen oft Fragen wie:
- Wird die Pflege richtig durchgeführt?
- Welche Hilfsmittel können den Alltag erleichtern?
- Wie können körperliche Belastungen reduziert werden?
- Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zusätzlich zu?
- Welche Möglichkeiten der Entlastung gibt es für Angehörige?
Genau hier setzt die Pflegeberatung an.
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte nehmen sich Zeit für Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie mit praktischen Tipps, verständlicher Beratung und konkreten Hilfestellungen für den Pflegealltag.
Gesetzliche Grundlage der Pflegeberatung
Die rechtliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), insbesondere § 37 Abs. 3.
Dort ist geregelt, dass Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zuhause gepflegt werden, regelmäßig einen verpflichtenden Beratungseinsatz durchführen lassen müssen.
Zusätzlich gelten die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes, welche die Durchführung, Dokumentation und mittlerweile auch digitale Beratungsformen wie die Videoberatung regeln.
Gesetzliche Grundlage der Pflegeberatung
- Sicherstellung einer angemessenen häuslichen Pflege
- Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger
- Vermeidung von gesundheitlichen Risiken
- Verbesserung der Pflegequalität
- Prävention von Überforderung und Pflegefehlern
- Information über weitere Unterstützungsangebote
Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, diese Beratungen zu finanzieren und zu unterstützen.
Warum ist das Beratungsgespräch so wichtig?
Pflege zuhause bedeutet häufig eine große emotionale und körperliche Belastung für Angehörige. Viele Pflegende stoßen im Alltag an ihre Grenzen – oftmals ohne es selbst zu merken.
Das Beratungsgespräch bietet die Möglichkeit, offen über Herausforderungen zu sprechen und professionelle Unterstützung zu erhalten.
Unsere Pflegeberater:
- analysieren die aktuelle Pflegesituation
- geben praktische Tipps für den Alltag
- beraten zu Lagerung, Mobilität und Sturzprävention
- informieren über Hilfsmittel und Pflegeprodukte
- helfen bei Fragen zur Ernährung und Körperpflege
- unterstützen bei der Organisation weiterer Hilfen
- beraten zu Leistungen der Pflegekasse
- und zeigen Möglichkeiten zur Entlastung auf
Dabei steht immer der Mensch im Mittelpunkt – mit seinen individuellen Bedürfnissen, Sorgen und Wünschen.
Oft reichen bereits kleine Veränderungen im Alltag aus, um die Pflege deutlich zu erleichtern und die Lebensqualität aller Beteiligten nachhaltig zu verbessern.
Die Pflegeberatung findet in der Regel direkt beim Pflegebedürftigen zuhause statt. Dort kann sich die Pflegefachkraft ein persönliches Bild von der aktuellen Situation machen und individuell beraten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist mittlerweile auch eine Beratung per Videokonferenz möglich.
Die rechtliche Grundlage hierfür bilden ergänzende Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes sowie gesetzliche Anpassungen im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Die digitale Beratung eignet sich insbesondere:
- bei eingeschränkter Mobilität
- bei größeren Entfernungen
- zur flexiblen Terminvereinbarung
- oder wenn Angehörige an unterschiedlichen Orten leben.
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Unsere Pflegeberater:
Die Häufigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
- Pflegegrad 2 → alle 6 Monate
- Pflegegrad 3 → alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 → alle 6 Monate
- Pflegegrad 5 → alle 3 Monate
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig eine Beratung in Anspruch nehmen.
Werden die verpflichtenden Beratungseinsätze nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen.
Daher ist es wichtig, die Termine rechtzeitig wahrzunehmen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Für Pflegebedürftige und Angehörige entstehen keinerlei Kosten.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Beratungsdienst und der zuständigen Pflegekasse.
- Angehörige zu entlasten
- Pflegebedürftigen Sicherheit zu geben
- die häusliche Versorgung langfristig zu sichern
- und gemeinsam Lösungen zu finden, die den Alltag spürbar erleichtern
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie verständlich, zuverlässig und individuell.
Bei der PflegeWerk24 GmbH stehen Menschlichkeit, Vertrauen und individuelle Betreuung im Mittelpunkt.
Wir wissen, dass jede Pflegesituation einzigartig ist und häufig mit Sorgen, Unsicherheit und emotionalen Belastungen verbunden ist.
Deshalb begleiten wir Pflegebedürftige und Angehörige nicht nur fachlich kompetent, sondern auch mit Verständnis und echter persönlicher Unterstützung.
FAQ
häufig
gestellte
Fragen
Ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend?
Ja. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause durch Angehörige oder private Pflegepersonen versorgt werden, sind gesetzlich verpflichtet, die Beratung regelmäßig durchführen zu lassen.
Was passiert, wenn die Beratung nicht durchgeführt wird?
Werden die verpflichtenden Beratungseinsätze versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen.
Wer darf die Pflegeberatung durchführen?
Die Beratung darf ausschließlich durch zugelassene Pflegefachkräfte oder anerkannte Pflegedienste durchgeführt werden.
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?
In der Regel dauert die Pflegeberatung zwischen 30 und 60 Minuten – abhängig von der individuellen Pflegesituation und dem Beratungsbedarf.
Muss die Beratung zuhause stattfinden?
Normalerweise erfolgt die Beratung beim Pflegebedürftigen zuhause. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch eine Videoberatung möglich.
Entstehen Kosten für die Pflegeberatung?
Nein. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Können auch Angehörige Fragen stellen?
Ja, selbstverständlich. Die Beratung richtet sich ausdrücklich auch an pflegende Angehörige und private Pflegepersonen.
Welche Themen werden in der Beratung besprochen?
Unter anderem:
- Pflege im Alltag
- Lagerung und Mobilität
- Sturzprävention
- Ernährung und Hygiene
- Pflegehilfsmittel
- Entlastungsmöglichkeiten
- Leistungen der Pflegekasse
- Organisation weiterer Unterstützung
Welche Themen werden in der Beratung besprochen?
Unter anderem:
- Pflege im Alltag
- Lagerung und Mobilität
- Sturzprävention
- Ernährung und Hygiene
- Pflegehilfsmittel
- Entlastungsmöglichkeiten
- Leistungen der Pflegekasse
- Organisation weiterer Unterstützung
Kann die Pflegeberatung auch kurzfristig vereinbart werden?
In vielen Fällen ja. Wir bemühen uns um eine schnelle und flexible Terminvergabe.
Unterstützen Sie auch bei Fragen zur 24-Stunden-Betreuung?
Ja. Wir beraten Sie umfassend zu Möglichkeiten der häuslichen Betreuung, zur sogenannten 24-Stunden-Pflege sowie zu finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.