Pflegewerk24 GmbH FAQ's
Die wichtigsten Fragen...
Sollten Sie weitere Fragen haben so kontaktieren Sie uns gerne jederzeit..
Was bedeutet Rundumversorgung bei uns genau?
Unsere Rundumversorgung ermöglicht pflegebedürftigen Menschen eine individuelle Betreuung im eigenen
Zuhause. Dabei unterstützen unsere Pflege- und Betreuungskräfte unter anderem bei der Körperpflege, im
Haushalt, bei der Alltagsgestaltung sowie der Tagesstruktur.
Die Versorgung richtet sich immer nach dem persönlichen Bedarf der pflegebedürftigen Person. Wichtig ist uns
dabei die transparente Aufklärung, dass eine Rundumversorgung nicht bedeutet, dass eine einzelne Pflegekraft
dauerhaft 24 Stunden arbeitet. Vielmehr erstellen wir gemeinsam mit Angehörigen individuelle und realistische
Versorgungslösungen.
Auch freie Tage oder ein erhöhter Betreuungsbedarf werden im Vorfeld gemeinsam geplant, beispielsweise durch
Angehörige, Tagespflege oder ergänzende Unterstützungsangebote.
Welche Aufgaben übernimmt die Pflege- oder Betreuungskraft bei Ihnen?
Unsere Pflege- und Betreuungskräfte unterstützen im Alltag individuell nach Bedarf. Dazu gehören insbesondere
die Körperpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie die soziale Betreuung und Alltagsbegleitung.
Sind Sie ein zugelassener Pflegedienst oder eine Vermittlungsagentur?
Wir sind ein zugelassener Pflegedienst und keine Vermittlungsagentur. Unsere Leistungen erfolgen im Rahmen
der zugelassenen Versorgung nach SGB XI und können über die Pflegekassen abgerechnet werden
Können die Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden?
Ja, unsere Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich
nach dem jeweiligen Pflegegrad sowie dem individuellen Versorgungsbedarf.
Was unterscheidet Sie von einer klassischen 24-Stunden-Betreuung oder Vermittlungsagentur?
Im Gegensatz zu klassischen Vermittlungsagenturen sind wir ein zugelassener Pflegedienst mit festen
Ansprechpartnern und direkter Begleitung durch Pflegefachkräfte. Unsere Pflege- und Betreuungskräfte werden
fachlich begleitet und beraten.
Zudem beschäftigen wir unsere Mitarbeitenden legal in Deutschland und sozialversicherungspflichtig. Dadurch
schaffen wir sowohl für Pflegebedürftige als auch für Angehörige eine sichere, professionelle und verlässliche
Versorgung.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird oder ausfällt?
Auch im Falle eines Ausfalls der Betreuungskraft sorgen wir für eine zuverlässige Versorgung. In der Regel
setzen wir kurzfristig eine geeignete Ersatzkraft ein, um die Betreuung weiterhin sicherzustellen.
In manchen Fällen wünschen Angehörige oder Pflegebedürftige selbst eine vorübergehende .berbrückung
innerhalb der Familie. Grundsätzlich sind wir jedoch verpflichtet, die Versorgung sicherzustellen und organisieren
entsprechende Lösungen.
Können Angehörige weiterhin in die Versorgung eingebunden bleiben?
Ja, selbstverständlich. Die Einbindung der Angehörigen ist uns sehr wichtig und bleibt ein wichtiger Bestandteil
der Versorgung. Angehörige verbringen weiterhin Zeit mit ihren Familienmitgliedern, unternehmen gemeinsame
Aktivitäten oder unterstützen bei organisatorischen Aufgaben des Alltags.
Auch größere Einkäufe oder Besorgungen werden häufig gemeinsam organisiert, beispielsweise durch
Angehörige selbst oder über Lieferdienste. Unsere Versorgung soll Angehörige entlasten, sie aber nicht aus dem
Alltag ausschließen.
Da unsere Pflege- und Betreuungskräfte selbstverständlich auch geregelte Freizeit- und Ruhezeiten haben, ist
eine gute Zusammenarbeit mit Angehörigen oft besonders wertvoll.
Wie
Wie läuft die Beratung und Planung vor Beginn der Versorgung ab?
Vor Beginn der Versorgung erhalten wir in der Regel zunächst einen ausgefüllten Fragebogen durch die
Angehörigen oder die pflegebedürftige Person. Auf Grundlage dieser Informationen erstellen wir einen
individuellen Kostenvoranschlag.
Wenn dieser passend ist, vereinbaren wir zeitnah einen Termin vor Ort, um die Pflegesituation genau
einzuschätzen. Dabei prüfen wir unter anderem den aktuellen Pflegebedarf, mögliche fehlende Pflegehilfsmittel
sowie weitere Voraussetzungen für eine fachgerechte Versorgung.
Sobald alles abgestimmt ist, kann die Versorgung kurzfristig starten. Eine schnelle und zuverlässige Organisation
ist uns dabei besonders wichtig.
Können auch Menschen mit Demenz oder erhöhtem Betreuungsbedarf versorgt werden?
Ja, selbstverständlich.
Wir versorgen Menschen aller Pflegegrade von 1 bis 5 – auch bei Demenz oder erhöhtem
Betreuungsbedarf.
Im Vorfeld schauen wir uns die individuelle Pflegesituation genau an, um gemeinsam die passenden
Voraussetzungen für eine sichere und fachgerechte Versorgung zu schaffen.
Wie schnell kann die Versorgung beginnen?
In der Regel kann die Versorgung innerhalb von ein bis zwei Wochen starten. Wir legen großen Wert auf eine
schnelle und zuverlässige Organisation, damit pflegebedürftige Menschen zeitnah versorgt werden können.
Gibt es feste Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen?
Nein, es gibt keine festen Vertragslaufzeiten. Pflegebedürftige beziehungsweise Angehörige können die
Versorgung gesetzlich innerhalb von 24 Stunden kündigen.
Wir als Pflegedienst können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Eine fristlose Kündigung ist
nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich.
Wie bleiben Angehörige über die Versorgung informiert?
Angehörige können sich jederzeit bei uns über die aktuelle Versorgungssituation informieren. In der Regel stehen
Angehörige zudem im regelmäßigen persönlichen Kontakt mit den Pflegebedürftigen und bleiben dadurch stets
gut eingebunden und informiert.
Was passiert, wenn die Chemie zwischen Betreuungskraft und Pflegebedürftigem nicht passt?
Sollte die Zusammenarbeit zwischen Betreuungskraft und Pflegebedürftigem einmal nicht harmonieren, suchen
wir gemeinsam nach einer passenden Lösung. In der Regel organisieren wir innerhalb weniger Tage einen
Wechsel, da eine angenehme und respektvolle Zusammenarbeit für beide Seiten sehr wichtig ist.
Entstehen zusätzliche Kosten neben den Leistungen der Pflegekasse?
Ja, es entstehen zusätzliche private Kosten, die vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen.
Die genaue Höhe richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad, dem notwendigen Betreuungsaufwand sowie
der individuellen Versorgungssituation vor Ort.
Können Pflegehilfsmittel oder notwendige Anpassungen im Haushalt organisiert werden?
Ja, selbstverständlich unterstützen wir bei der Organisation notwendiger Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel zum
Verbrauch, die monatlich über die Pflegekasse übernommen werden, wie beispielsweise Handschuhe oder
Bettschutzeinlagen, können künftig auch direkt über unsere Website bestellt werden.
Darüber hinaus unterstützen wir Angehörige und Pflegebedürftige bei der Organisation weiterer notwendiger
Hilfsmittel und Versorgungslösungen.
Wird die Versorgung individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst?
Ja, selbstverständlich. Jeder pflegebedürftige Mensch hat individuelle Bedürfnisse, Gewohnheiten und
Vorstellungen vom Alltag. Deshalb wird unsere Versorgung immer persönlich und individuell angepasst.
Während manche Menschen gerne spazieren gehen, beschäftigen sich andere lieber mit Gesellschaftsspielen,
Gesprächen oder alltäglichen Aktivitäten wie Backen oder gemeinsamen Unternehmungen. Genau diese
persönlichen Wünsche und Fähigkeiten berücksichtigen wir in der täglichen Betreuung.
Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit verändert?
Wenn sich der Pflegebedarf erhöht oder verändert, informieren unsere Pflegekräfte und Fachkräfte die
Angehörigen frühzeitig darüber. Gemeinsam besprechen wir dann, welche Anpassungen notwendig sind.
Wir unterstützen außerdem bei einer möglichen Höherstufung des Pflegegrades sowie bei der Organisation
zusätzlicher Pflegehilfsmittel oder weiterer notwendiger Unterstützungsangebote.
Gibt es feste Ansprechpartner für Angehörige und Pflegebedürftige?
Ja, bei Beginn der Versorgung werden feste Ansprechpartner zugeteilt, sodass Angehörige und Pflegebedürftige
jederzeit einen direkten Kontakt für Fragen, Anliegen oder organisatorische Themen haben.
Werden auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernommen?
Ja, hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören ebenfalls zu unserer Versorgung. Unsere Pflege- und
Betreuungskräfte unterstützen im Rahmen üblicher hauswirtschaftlicher Aufgaben und sorgen dafür, dass der
Wohnbereich des Pflegebedürftigen sauber und ordentlich gehalten wird.
Was passiert in Notfällen oder bei gesundheitlichen Veränderungen?
Im Notfall reagieren unsere Pflege- und Betreuungskräfte umgehend und organisieren die notwendige Hilfe. Dazu
gehört beispielsweise das Verständigen der Rettungsleitstelle oder das Auslösen eines vorhandenen
Hausnotrufsystems.
Selbstverständlich leisten unsere Mitarbeitenden bis zum Eintreffen weiterer Hilfe auch Erste Hilfe im Rahmen
ihrer Möglichkeiten.
Können Pflegebedürftige trotz der Betreuung weiterhin selbstständig Entscheidungen treffen und ihren Alltag mitgestalten?
Ja, selbstverständlich. Uns ist besonders wichtig, dass Pflegebedürftige weiterhin selbstbestimmt leben und ihren
Alltag aktiv mitgestalten können. Unsere Pflege- und Betreuungskräfte begleiten und unterstützen die Menschen
im Alltag – sie bestimmen jedoch nicht über deren Leben oder persönliche Entscheidungen.
Ziel unserer Versorgung ist es, Menschen individuell, menschlich und respektvoll zu begleiten sowie vorhandene
Fähigkeiten und Gewohnheiten zu erhalten. Gerade bei Menschen mit Demenz versuchen wir gemeinsam mit
Angehörigen eine passende Tagesstruktur zu schaffen, orientiert an den persönlichen Bedürfnissen,
Erinnerungen und Wünschen der betroffenen Person.
Es geht uns nicht darum, Menschen einzuschränken oder zu bevormunden, sondern darum, ihnen Unterstützung,
Sicherheit und menschliche Begleitung im Alltag zu geben.
Sprechen die Pflege- und Betreuungskräfte Deutsch?
Ja, unsere Pflege- und Betreuungskräfte verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse, um sich im Alltag
verständlich zu verständigen. Dazu gehört insbesondere, die Wünsche und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu
verstehen sowie im Notfall wichtige Informationen weitergeben zu können.
Ein Akzent kann selbstverständlich vorhanden sein, die Kommunikation im Alltag muss jedoch zuverlässig
möglich sein.
Können Ehepaare oder zwei Personen in einem Haushalt gemeinsam versorgt werden?
Ja, selbstverständlich können auch Ehepaare oder zwei pflegebedürftige Personen in einem gemeinsamen
Haushalt versorgt werden.
Ist die Versorgung auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder kurzfristig nach einer Entlassung möglich?
Ja, selbstverständlich ist auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer kurzfristigen Entlassung eine
Versorgung möglich. Wir bemühen uns, auch in solchen Situationen schnell und zuverlässig eine passende
Versorgung zu organisieren.
Können Leistungen mit einem ambulanten Pflegedienst oder anderen Angeboten kombiniert werden?
Ja, selbstverständlich können unsere Leistungen mit weiteren Angeboten kombiniert werden. Beispielsweise ist
eine Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst möglich, der zusätzlich Leistungen nach SGB V
übernimmt.
Auch eine Kombination mit einer Tagespflege ist problemlos möglich.
Wie wird die Qualität der Versorgung sichergestellt und kontrolliert?
Die Qualität der Versorgung wird durch regelmäßige Besuche und Begleitungen unserer Pflegefachkräfte
sichergestellt. Dabei überprüfen wir die Versorgungssituation vor Ort und unterstützen unsere Mitarbeitenden bei
fachlichen oder organisatorischen Fragen.
Auch eine Kombination mit einer Tagespflege ist problemlos möglich.
„Die Pflegekräfte von Pflegewerk24 GmbH sind nicht nur fachlich top, sondern auch menschlich wunderbar. Meine Oma wird liebevoll betreut und hat wieder mehr Lebensfreude. Termine werden zuverlässig eingehalten und die Kommunikation ist hervorragend. Ich kann diesen Pflegedienst nur weiterempfehlen!“
Petra P.
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