24 Stundenpflege & Betreuungsleistungen nach dem SGB XI
Die Betreuungsleistungen im Rahmen der 24 Stundenpflege sind ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen im Alltag. Sie ergänzen die klassische Grund- und Behandlungspflege und konzentrieren sich insbesondere auf die soziale Betreuung, Aktivierung sowie die Entlastung im häuslichen Umfeld.
Ziel dieser Leistungen ist es, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person so lange wie möglich zu erhalten, ihre Lebensqualität zu verbessern und soziale Isolation zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlage
Die Betreuungsleistungen sind im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) geregelt. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich insbesondere in:
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
Nach § 45a SGB XI werden Betreuungs- und Entlastungsangebote gefördert, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. § 45b SGB XI regelt den sogenannten Entlastungsbetrag, der zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann.
Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), §§ 45a–45b, abrufbar über das Bundesministerium der Justiz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
Inhalte der Betreuungsleistungen
Die Betreuungsleistungen im Rahmen der 24 Stundenpflege umfassen keine medizinische Behandlungspflege, sondern richten sich auf die alltägliche Begleitung und soziale Unterstützung.
Typische Leistungen sind unter anderem:
- Gespräche führen und emotionale Zuwendung
- Gesellschaft leisten im Alltag
- Gemeinsame Spaziergänge und Begleitung außer Haus
- Unterstützung beim Einkaufen oder kleinen Erledigungen
- Vorlesen, gemeinsames Spielen und Aktivierungsangebote
- Strukturierende Betreuung und Orientierungshilfe im Alltag
- Spezielle Betreuung bei Demenz oder kognitiven Einschränkungen
Ziel der Betreuungsleistungen
m Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen. Die Betreuungsleistungen verfolgen insbesondere folgende Ziele:
- Vermeidung von sozialer Isolation und Einsamkeit
- Förderung von Alltagskompetenzen und Selbstständigkeit
- Stabilisierung des psychischen Wohlbefindens
- Entlastung von Angehörigen
- Strukturierung des Tagesablaufs und Förderung der Lebensqualität
Einordnung in die 24 Stundenpflege
Im Rahmen der 24 Stundenpflege werden Betreuungsleistungen direkt in der häuslichen Umgebung erbracht. Dadurch entsteht eine kontinuierliche, persönliche und individuelle Betreuung, die sich an den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person orientiert.
Die Leistungen können – je nach Pflegegrad und Anspruch – teilweise über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder weitere Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.
Unserer 24 Stunden Leistungen...
Rechtlicher Hinweis
Die hier dargestellten Informationen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen des SGB XI. Für die konkrete Leistungsbewilligung und Kostenerstattung sind die jeweiligen Pflegekassen zuständig. Maßgeblich sind stets die individuellen Voraussetzungen der pflegebedürftigen Person.