Die 24-Stundenpflege von Pflegewerk24 GmbH bietet Ihnen und Ihren Angehörigen eine zuverlässige und individuelle Betreuung in den eigenen vier Wänden – rund um die Uhr. Unser Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen ein würdevolles, sicheres und möglichst selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.

24-Stundenpflege & Medizinische Versorgung (SGB V)

Die medizinische Versorgung im Rahmen der 24-Stundenpflege ist ein zentraler Bestandteil einer ganzheitlichen Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Sie umfasst alle ärztlich verordneten Maßnahmen der sogenannten häuslichen Krankenpflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) und dient der Sicherstellung einer fachgerechten Behandlung im eigenen Zuhause.

Medizinische Versorgung nach SGB V
– Was bedeutet das?

Die Leistungen der medizinischen Versorgung richten sich nach § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege).
Demnach haben Versicherte Anspruch auf medizinisch notwendige Pflege, wenn diese ärztlich verordnet wird und erforderlich ist, um:

Typische Leistungen der medizinischen Versorgung

Im Rahmen der 24-Stundenpflege erbringt die Pflegewerk24 GmbH die medizinische Versorgung durch eigene examinierte Pflegefachkräfte, die eine fachgerechte und kontinuierliche Durchführung aller verordneten Maßnahmen sicherstellen.
Die enge Abstimmung mit den behandelnden Ärzten gewährleistet dabei eine optimale und sichere Versorgung.

Zu den klassischen Leistungen nach SGB V gehören:

  • Medikamentengabe
    Fachgerechtes Stellen und Verabreichen von Medikamenten (z. B. Tabletten, Injektionen)
  • Wundversorgung
    Professionelle Versorgung chronischer und akuter Wunden sowie regelmäßige Verbandswechsel
  • Blutzuckerkontrolle und Insulintherapie
    Messung des Blutzuckerspiegels und Verabreichung von Insulin nach ärztlicher Anweisung
  • Vitalwertkontrollen
    Regelmäßige Überprüfung von Blutdruck, Puls und weiteren relevanten Gesundheitswerten
  • Katheter- und Stomaversorgung
    Fachgerechte Pflege, Wechsel und Überwachung medizinischer Hilfsmittel

 

Zu den klassischen Leistungen nach SGB V gehören:

Die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld basiert auf folgenden gesetzlichen Regelungen:

  • § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
    Regelt den Anspruch auf ärztlich verordnete Pflegeleistungen durch die Krankenkasse
  • Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
    Definiert Art, Umfang und Voraussetzungen der verordnungsfähigen Leistungen

Quelle:

  • Sozialgesetzbuch (SGB V), § 37 Häusliche Krankenpflege
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), HKP-Richtlinie

 

Zusammenarbeit für Ihre Sicherheit

Da medizinische Behandlungspflege ausschließlich durch examiniertes Fachpersonal durchgeführt werden darf, erfolgt die Umsetzung dieser Leistungen stets in enger Kooperation mit zugelassenen ambulanten Pflegediensten. Unsere Betreuungskräfte ergänzen diese Versorgung durch kontinuierliche Unterstützung im Alltag und sorgen für eine lückenlose Betreuung rund um die Uhr.

Ihr Vorteil: Versorgung aus einer Hand

Mit Pflegewerk24 GmbH erhalten Sie eine optimal abgestimmte Kombination aus:

  • individueller 24-Stunden-Betreuung
  • professioneller medizinischer Versorgung
  • enger Abstimmung mit Ärzten und Pflegediensten

So gewährleisten wir Sicherheit, Qualität und ein hohes Maß an Lebensqualität – direkt im eigenen Zuhause.

Pflegewerk24 GmbH – Kompetenz, Fürsorge und Sicherheit in jeder Situation.

Kurzübersicht

Unserer 24 Stunden Leistungen...